Psychotherapeutenkammer Bayern

Versorgungswerk: Antragsfrist Anfangsbestand läuft am 31. Dezember ab!

23. Oktober 2006 - Kammermitglieder, die dem „Anfangsbestand“ angehören, haben bestimmte Gestaltungsrechte, deren Ausübung bis 31.12.2006 abgeschlossen sein muss. Dies gilt insbesondere für Anträge der ab dem 02.01.1961 und später geborenen, die dem Versorgungswerk entweder nicht angehören wollen (Antrag auf Befreiung) oder nicht den Regelbeitrag (1023,75 €/Monat) zahlen wollen (Antrag auf Mindestbeitragszahlung).

Diese Anträge müssen bis 31.12.  beim Versorgungswerk eingegangen sein, damit das gewünschte Ergebnis rückwirkend zum 01.01.2006 erreicht wird Gleiches gilt für Anträge der nach dem 01.01.1946 und vor dem 02.01.1961 geborenen, die noch die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk erwerben wollen, ohne fristgerechten Antrag auf Mitgliedschaft  aber auf Dauer ausgeschlossen sind. Bitte senden Sie Ihre Anträge/blaue Erhebungsbogen so rechtzeitig ab, dass der Eingang beim Versorgungswerk bis spätestens zum 31.12.2006 sichergestellt ist. Anträge, die nach dem 31.12.2006 beim Versorgungswerk eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!

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