Psychotherapeutenkammer Bayern

Gesundheitsreform: PTK Bayern setzt sich für den Erhalt des Kollektivvertragssystems ein

15. Februar 2008 - Die von der Gesundheitsreform (insb. GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz/WSG und Vertragsarztrechtsänderungsgesetz/VÄG) ausgelösten aktuellen Entwicklungen in Bayern und bundesweit waren und sind fortlaufend ein wichtiges Thema in der Vorstandsarbeit. Der Vorstand ist auch weiterhin der Auffassung, dass im Bereich der ambulanten Versorgung das Kollektivvertragssystem und damit die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) als Selbstverwaltungsorgan zu erhalten sind. Trotz aller großen Schwierigkeiten und Nachteile für die Psychotherapeut/inn/en stellt diese Form der Versorgungsstruktur insgesamt noch das relativ beste System für die Interessen der Psychotherapeut/inn/en und die Bedürfnisse unserer Patient/inn/en dar.

Der Vorstand hat sich zusammen mit Vertretern unserer Berufsgruppe in KV und Verbänden auf unterschiedlichen Ebenen bis hin zu führenden Politikern intensiv dafür eingesetzt, dass dieses System nicht weiter geschwächt bzw. in unserem Sinne gestärkt wird und dass es durch die geplanten Reformen nicht zu dem befürchteten Mittelabfluss sowohl auf der Einnahmeseite (Fondsmodell) als auch auf der Ausgabeseite (Neuordnung der ambulanten Vergütungsstruktur) kommt. Aus unserer Sicht muss die Vergütung und Erbringung psychotherapeutischer Leistungen in Praxen, Kliniken und Beratungsstellen einen besonderen Schutz erfahren. Auch wenn die weitere Entwicklung nicht genau abgeschätzt werden kann, können positive Signale in dieser Richtung festgestellt werden. Darüber hinaus wurden an unterschiedlichen Stellen, z. B. im Kontakt mit den Krankenkassen (s.u.), immer wieder auf die besondere Rolle, die der Versorgung psychisch kranker Menschen durch Psychotherapie und der psychotherapeutischen Einzelpraxis als Versorgungstyp auch in veränderten Versorgungsstrukturen zukommen muss, hingewiesen.

Den größten Wirbel hat in den letzten Monaten wohl die Aktion des bay. Hausärzteverbandes mit der geplanten kollektiven Rückgabe der Zulassungen bayerischer Hausärzte (sog. Korbmodell) verursacht. Ziel der Aktion war/ist es, gut honorierte Verträge für die Hausärzte direkt mit den Krankenkassen zu erhalten. Kritisiert wird außerdem u.a. noch eine Reihe weiterer Missstände wie das Übermaß an Bürokratie und Verwaltungstätigkeit, der zunehmende Einfluss großer Gesundheitskonzerne und die Übernahme von Case-Management-Aufgaben durch die Krankenkassen. Ein Teil der Kritikpunkte ist nachvollziehbar.

Der Vorstand der PTK Bayern sieht in der Zulassungsrückgabe durch eine einzelne Fachgruppe mit dem Ziel der Direktverträge eine Form der Vertretung von Einzelinteressen, die auf Kosten der anderen Gruppen und der Patient/inn/en geht. Nach derzeitigem Recht werden die Mittel nur anders verteilt, d.h. die Mittel, die z. B. die Hausärzte zusätzlich erhalten würden, würde den anderen Gruppen und damit auch den Psychotherapeut/inn/en abgezogen. Dies ist derzeit auch schon bei Modellen der integrierten und der hausarztzentrierten Versorgung der Fall (vgl. aktuelle Initiativen der AOK Baden-Württemberg). Hinzu kommt, dass das angestrebte Systemversagen auch zur Folge hätte, dass die Krankenkassen dann die Versorgung nach ihren Vorstellungen außerhalb der derzeitigen Bestimmungen regeln könnten.

Ein Versorgungssystem, in dem Einzelgruppen von sog. Leistungserbringern mit einzelnen Krankenkassen Verträge schließen, muss notgedrungen zu einem deutlichen Mehraufwand an Verwaltung für alle Beteiligten und damit auch zu höheren Kosten führen. Die kritisierte Abhängigkeit der einzelnen Fachgruppen von Krankenkassen ohne Einflussmöglichkeit würde nicht zurückgehen sondern sogar zunehmen. Die häufig geäußerte Vermutung, dass hausarztzentrierte Modelle zu Einsparungen führen, konnte bisher nicht belegt werden. Im Unterschied dazu wurden z.B. Kosteneinsparungen, eine Verringerung von Arztbesuchen und eine Abnahme der Medikamentenverordnung durch Psychotherapie erst kürzlich wieder durch eine Studie der Gmünder Ersatzkasse nachgewiesen (auch wenn zunächst die Kasse selbst die eigenen Daten falsch interpretiert hatte).

Neben der besonders öffentlichkeitswirksamen Aktion gibt es bekanntlich eine Vielzahl von weiteren Aktivitäten durch Krankenkassen, unterschiedliche Trägereinrichtungen, wie z.B. Kliniken, und auch verschiedene ärztliche Organisationen, die die nach der Gesundheitsreform gegebenen Möglichkeiten mit neuen Versorgungsformen und Verträgen umzusetzen versuchen. Ein Beispiel hierzu ist unsere Auseinandersetzung und unser Kontakt mit der Vertragsabteilung der DAK-Bayern. Mehr >>

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