Psychotherapeutenkammer Bayern

Bundessozialgericht (BSG): Vergütung von Psychotherapeuten teilweise rechtswidrig

06. Juni 2008 - Der 6. Senat des Bundessozialgerichts hatte am 28.05.2008 über die Honorargerechtigkeit im Bezug auf die Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen in 9. Verfahren zu entscheiden. Verfahrensgegenstand waren die Honorarbescheide aus den Jahren 2000-2004.

Zu klären war insbesondere die Frage, ob der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29.10.2004 gemäß § 85 Abs 4 S 4 iVm Abs 4a SGB 5 zur Festlegung der angemessenen Vergütung psychotherapeutischer Leistungen hinsichtlich der Festsetzung der Betriebsausgaben der Psychotherapeuten sowie hinsichtlich der Berechnung der Erträge der Vergleichsgruppen rechtswidrig ist. Des weiteren stellte sich die Frage, ob eine Vergütung der probatorischen Leistungen nach Nr. 870 EBM-Ä mit den Mindestpunktwert für die zeitabhängigen und genehmigungspflichtigen Leistungen beansprucht werden kann.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer.

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