Psychotherapeutenkammer Bayern

PTK Bayern ist besorgt über die bevorstehende Novellierung des bayerischen Nichtraucherschutzgesetzes

25. Juni 2009 - Die PTK Bayern hat die geplante Änderung des am 20. Dezember 2007 verabschiedeten Gesundheitsschutzgesetzes (so genanntes Nichtraucherschutzgesetz) in einer Stellungnahme an die gesundheitspolitischen Sprecher der im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien, den Landesgesundheitsrat Bayern (LGR) sowie das Bayerische Gesundheitsministerium kritisiert.

Die Novellierung des Gesetzes sieht vor, das Rauchen in Bier-, Wein- und Festzelten sowie Einraumgaststätten mit weniger als 75 m² Gastfläche wieder zu erlauben. Diese Änderung kann die PTK Bayern nicht nachvollziehen: Gesundheitsschutz bedeutet, dass es nicht nur um den Schutz der Nichtraucher geht, sondern auch darum, die Rate an Aktiv-Rauchern zu senken und die Zahl der Neu-Raucher insbesondere unter Kindern und Jugendlichen zu vermindern. Die von der Bayerischen Staatsregierung vorgesehene Aufweichung des Gesetzes wird diesem Ziel nicht gerecht.

Die Resolution des Bayerischen Landesgesundheitsrates zu den geplanten Änderungen des Gesundheitsschutzgesetzes (3. Sitzung am 6. Juli 2009) steht hier zum Download zur Verfügung.
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Resolution zum Gesundheitsschutz 41.2 KB
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