Psychotherapeutenkammer Bayern

Bundesrat stimmt Regelung zur sozialpsychiatrischen ambulanten Versorgung von Kindern und Jugendlichen zu

13. Juli 2009 - Der Bundesrat hat am 10. Juli 2009 im Rahmen seiner Zustimmung zur 15. Novellierung des Arzneimittelgesetzes auch der ambulanten sozialpsychiatrischen Versorgung von psychisch kranken Kindern und Jugendlichen zugestimmt. In den neuen gesetzlichen Regelungen werden jedoch entgegen den Forderungen der Bundespsychotherapeutenkammer die Psychotherapeut/inn/en nicht genannt. Die Psychotherapeutenkammern werden sich weiterhin für eine Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Vereinbarungen selbst einsetzen.

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