Psychotherapeutenkammer Bayern

PTK Bayern fordert angemessene Bezahlung für ambulante Psychotherapie und kritisiert die Honorarkürzung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB)

30. September 2009 - Am 23. September 2009 hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) die Honorarbescheide für das 1. Quartal 2009 an alle Vertragspsychotherapeut/inn/en in Bayern versandt. Aus dem Bescheid geht hervor, dass die KVB statt des fest vereinbarten Eurowerts eine um 1,8 % verminderte Summe auszahlt. Die PTK Bayern fordert die KVB auf, die vertraglich festgelegten Leistungen auch tatsächlich zu bezahlen und das im Honorarbescheid 1/2009 entstandene Negativsaldo auszugleichen. Die PTK Bayern empfiehlt allen betroffenen Psychotherapeut/inn/en, diesen Bescheid nicht hinzunehmen.

Zum Hintergrund: Die Vergütung für Vertragspsychotherapeut/inn/en wird seit der letzten Gesundheitsreform bundeseinheitlich verbindlich geregelt. In seiner Sitzung vom 23.10.2008 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA), ein Gremium aus Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung, vertraglich festgelegt, dass bundesweit eine genehmigte Psychotherapie einheitlich mit einem festen Betrag vergütet werden muss. Dieser Beschluss wird mit der verminderten Auszahlung jedoch definitiv nicht eingehalten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Krankenkassen haben die Bundesvorgaben in ihren regionalen Euro-Gebührenordnungen zwingend umzusetzen. Es kommt hinzu: Jede ambulante Psychotherapie wird vorher bei der Krankenkasse beantragt und von dieser genehmigt – und die Bezahlung pro Sitzung ist bundeseinheitlich eindeutig festgelegt.

Steigende Arbeitsunfähigkeitszeiten und -fälle wegen psychischer Erkrankungen und die Tatsache, dass seit 2001 psychische Störungen in Deutschland der häufigste Grund für Frühberentungen sind, verdeutlichen die Notwendigkeit einer ausreichenden psychotherapeutischen Versorgung. Eine geringere Vergütung für psychotherapeutische Leistungen steht dieser Entwicklung entgegen und gefährdet damit auch die dringend notwendige psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung. Anstatt nicht berechtigte Kürzungen vorzunehmen, wäre es angezeigt, ausreichend Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Versorgung zu verbessern. Hierzu sind auch die Krankenkassen aufgefordert, ihren Beitrag zu leisten.
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