Psychotherapeutenkammer Bayern

PTK Bayern befürwortet „Volksbegehren Nichtraucherschutz“

12. November 2009 - Der Bayerische Landtag hat am 15. Juli 2009 mit der Mehrheit der Stimmen von CSU, FDP und FW die Änderung des am 20. Dezember 2007 verabschiedeten Gesundheitsschutzgesetzes (sogenanntes Nichtraucherschutzgesetz) beschlossen. Die Novellierung sieht vor, das Rauchen in Bier-, Wein- und Festzelten sowie in Einraumgaststätten mit weniger als 75 m² Gastfläche wieder zu erlauben. Das neue Gesetz trat am 1. August 2009 in Kraft.

Die PTK Bayern hat diese Änderung in einer Stellungnahme an die gesundheitspolitischen Sprecher der im Bayerischen Landtag vertretenen Parteien, den Landesgesundheitsrat Bayern (LGR) sowie das Bayerische Gesundheitsministerium scharf kritisiert. Auch weitere Institutionen des Gesundheitswesens in Bayern und auch der Landesgesundheitsrat haben sich gegen diese Änderung ausgesprochen.

Das „Volksbegehren Nichtraucherschutz“ konnte inzwischen mit 40.590 Unterschriften die Zulassung des Volksbegehrens „Für echten Nichtraucherschutz“ erreichen. Mit dem Volksbegehren werden eine Rücknahme der vorgenommenen Gesetzesänderungen und ein angemessener Nichtraucherschutz gefordert.

Das Bayerische Innenministerium hat die Eintragungsfrist des Volksbegehrens von Donnerstag, 19. November 2009 bis Mittwoch, 2. Dezember 2009, festgelegt. Alle bayerischen Wahlberechtigten können sich in den Rathäusern ihrer Gemeinden in dieser Zeit eintragen. Das Volksbegehren braucht 920.000 Stimmen, damit ein Volksentscheid aller Wahlberechtigten über das Anliegen durchgeführt werden kann. Nimmt die Initiative auch diese Hürde, kommt es zwischen Februar und Juni 2010 zum Volksentscheid.

Die PTK Bayern bittet ihre Mitglieder und alle bayerischen Bürgerinnen und Bürger, das Volksbegehren zu unterstützen und sich in die Listen, die während der Eintragungsfrist in den Rathäusern ausliegen, einzutragen. Im Falle einer Erkrankung oder einer körperlichen Behinderung können Sie einen Eintragungsschein beantragen. Dies gilt ebenso, wenn Sie sich nicht an Ihrem Erstwohnsitz, sondern in einer anderen bayerischen Gemeinde eintragen wollen. Anfordern können Sie den Eintragungsschein ganz einfach im Internet unter www.nichtraucherschutz-bayern.de oder telefonisch direkt bei Ihrer Gemeinde.

Ziel muss es sein, Nichtraucher uneingeschränkt zu schützen, die Rate der Raucher zu senken und die Zahl der Neu-Raucher vor allem bei Kindern und Jugendlichen zu vermindern.
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