Kürzungen und geplante Neuregelungen in der Psychotherapie – Sachstand und Zwischenbilanz
Liebe Mitglieder der PTK Bayern,
nun hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) mit den erheblichen Beschränkungen und Kürzungen für die ambulante und stationäre psychotherapeutische Versorgung beschlossen. Kurz davor wurde von der Regierungskoalition ein sog. Entschließungsantrag eingebracht, der unter Bezug auf das GKV-BStabG weitere Regelungen für die ambulante psychotherapeutische Versorgung vorsieht. Außerdem gibt es einen Eilbeschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg, der die Honorarkürzungen im ambulanten psychotherapeutischen Bereich vorerst gestoppt hat.
https://www.bptk.de/pressemitteilungen/gesetz-wird-die-psychotherapeutische-versorgung-gravierend-verschlechtern/
https://www.bptk.de/pressemitteilungen/honorarkuerzung-von-4-5-prozent-vorerst-ausgesetzt/
Viele von Ihnen haben sich in den letzten Wochen mit großem Einsatz engagiert. Das ist in Politik und Öffentlichkeit sehr deutlich angekommen. Auch das ist ein Grund, innezuhalten und Zwischenbilanz zu ziehen.
Wir möchten Sie bei einer weiteren Sonder-Mitglieder-Infoveranstaltung über diese Neuregelungen im ambulanten und stationären psychotherapeutischen Bereich informieren und die möglichen Folgen und Perspektiven für niedergelassene und in Kliniken tätige Kolleg*innen, für Teilnehmende an Aus- oder Weiterbildung und für die gesamte psychotherapeutische Versorgung persönlich mit Ihnen besprechen.
Wir laden dazu alle Mitglieder und zukünftigen Mitglieder (Studierende der Psychotherapie, PiA) zu einer Online-Veranstaltung ein:
Kürzungen und geplante Neuregelungen in der Psychotherapie - 2. Mitglieder-Infoveranstaltung
Dienstag, 21.7.2026
18:30 - 20:30 Uhr
Sie können sich über den folgenden Link zur Veranstaltung registrieren:
https://eu01web.zoom.us/meeting/register/-zqyKtpBR_GtqGDLeDGQkw
Ihr Vorstand der PTK Bayern