Psychotherapeutenkammer Bayern

Fortbildungsrichtlinie der Kammer verabschiedet - Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen

17. Juni 2004 - Die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird mit Beschluss der Delegiertenversammlung vom 06. Mai 2004 ab 01.Juli.2004 das freiwillige Fortbildungszertifikat für seine Mitglieder auflegen. Ab diesen Zeitpunkt beginnt die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen. Die Kammer beginnt somit auch zu diesem Zeitpunkt mit der Akkreditierung von Fortbildungsveranstaltern, Qualitätszirkeln, Dozenten, Supervisoren und Selbsterfahrungsleitern.

Mit dem am 17.10.2003 verabschiedeten GKV-Modernisierungsgesetz - GMG besteht für die KV-zugelassenen Psychologischen Psychotherapeutinnen und Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen eine Pflicht zur beruflichen Fortbildung. Bei fehlendem Fortbildungsnachweis drohen (allerdings erstmalig ab dem Jahr 2009) empfindliche Honorarkürzungen bis hin zum Zulassungsentzug. Der Gesetzgeber hat hierfür weiter geregelt, dass der Umfang der erforderlichen Fortbildung von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gemeinsam mit den zuständigen Arbeitsgemeinschaften der Kammern auf Bundesebene, also der Bundesärztekammer und der Bundespsychotherapeutenkammer, festzulegen ist.

Für Angestellte in Krankenhäusern besteht die Pflicht zur fachlichen Fortbildung ebenfalls, hier liegt die Nachweispflicht allerdings beim Träger der Einrichtung.
Die Bundespsychotherapeutenkammer hat inzwischen eine Musterfortbildungsordnung beschlossen (www.bptk.de). Dabei ist es besonders erfreulich, dass die bayerische Fortbildungsrichtlinie (FoBiRili) in vielfältiger Weise mit der Musterfortbildungsordnung (MFO)der BPtk konform geht. Sowohl die bayerische FoBiRili als auch die Bundes-MFO stehen in der Tradition einer praxisnahen und möglichst verwaltungsreduzierten Anrechenbarkeit der Fortbildung jedes einzelnen Mitglieds. Mit Verabschiedung der Bundes-MFO werden nun die Gespräche zur gegenseitigen Anerkennung der Fortbildungen zwischen den einzelnen Landeskammern wesentlich erleichtert.

Darüber hinaus streben wir an, dass auch Fortbildungsveranstaltungen für ärztliche Psychotherapeutinnen nach den gleichen Anforderungen und Kriterien zertifiziert werden, so dass hier gemeinsame Fortbildungsveranstaltungen und wechselseitige Zertifizierungen möglich sind. Hierzu haben sowohl auf Bundesebene, als auch auf bayerischer Ebene dreiseitige Gespräche zwischen Bundespsychotherapeutenkammer (Bayerischer Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten), der kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV (KVB - Kassenärztlichen Vereinigung Bayern) und der Bundesärztekammer (Bayerischer Landesärztekammer BLÄK) stattgefunden. Seitens aller Beteiligter wird dabei intensiv nach Lösungen hinsichtlich einer gegenseitigen Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen gesucht. Wir bitten um Verständnis, dass derzeit noch kein Anerkennungsautomatismus hinsichtlich der Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen, die seitens der BLÄK oder anderer Landesärztekammern anerkannt sind, bei der bayerischen Psychotherapeutenkammer besteht. Solche Fortbildungsveranstaltungen müssen derzeit auch noch von unserer Kammer anerkannt werden, damit sie Eingang in das freiwillige Fortbildungszertifikat finden können.

Über den Stand der Entwicklung in Sachen Fortbildung/Zertifizierung werden wir Sie fortlaufend im Psychotherapeutenjournal und auf dieser Homepage informieren.
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