Psychotherapeutenkammer Bayern

Bericht von den Informationsveranstaltungen der Kammer in Kempten, München, Nürnberg und Würzburg

24. Oktober 2004 -

1. Versorgungswerk: Informationsveranstaltungen für die Mitglieder

Im Oktober führte der Vorstand der Bayerischen Psychotherapeutenkammer vier Informationsveranstaltungen für die Mitglieder in verschiedenen Städten in ganz Bayern durch: Am 4.10. in Kempten, am 7.10. in München, am 14.10. in Nürnberg und am 15.10. in Würzburg. Viele KollegInnen (Kempten: 26, München: 204, Nürnberg: 132 und Würzburg: 78) nutzten diese Gelegenheit, um sich persönlich über die Themen Gründung eines Versorgungswerkes, Fortbildungsrichtlinie, Health Professional Card und weitere aktuelle politische Aktivitäten der Kammer zu informieren und um mit dem Vorstand darüber zu diskutieren.

Nach dem einführenden Vortrag durch den Kammerpräsidenten Nikolaus Melcop 'Mit der Kammer ist unsere berufliche Existenz sehr viel sicherer geworden und wir können uns endlich selbst um unsere Belange kümmern...', informierte der Geschäftsführer Alexander Hillers die Mitglieder über die Grundlagen und die bisherige Historie zur Errichtung des geplanten Versorgungswerkes in Bayern. Er erläuterte Vor- und Nachteile des Systems und unterschiedlicher Gründungsmodelle. Dabei stellte er auch das Ergebnis der letzten Delegiertenversammlung vom 6. Mai dar. Die Delegierten hatten dem Vorstand den Auftrag erteilt, zwei Alternativen vertiefend zu prüfen, nämlich den Anschluss an das bereits bestehende Versorgungswerk Niedersachsen (PVW) oder die Gründung eines eigenen Versorgungswerkes, ggf. zusammen mit anderen Kammern („Modell Südschiene') mit Geschäftsführung durch die Bayerische Versorgungskammer.

Zur letztgenannten Umsetzungsalternative für ein Versorgungswerk für die bayerischen Kammermitglieder referierten leitende Mitarbeiter der Bayerischen Versorgungskammer (Hr. König bzw. Hr. Baader), die die Charakteristika von Versorgungswerken als berufsständische Versorgungssysteme auf gesetzlicher Grundlage (Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversorgung) vorstellten. Ferner zeigten sie den möglichen Weg zur Errichtung eines Versorgungswerkes für unsere Berufsangehörigen in Bayern auf.
Die Bayerische Versorgungskammer betreut z. Zt. 12 Versorgungswerke (z.B. Ärzte, Apotheker, Ingenieure, Architekten) mit über 1,2 Mio. Versicherten, ca. 240 Tsd. Versorgungsempfängern und einem Anlagevermögen von ca. 30 Mrd. €. Die Versorgungswerke in der Bayerischen Versorgungskammer werden von ca. 900 MitarbeiterInnen betreut, so dass in der Versorgungskammer eigene Fachabteilungen, u.a. für die Bereiche Fondsmanagement, Mathematik, EDV, Controlling etc., unterhalten werden können. Die Versorgungskammer ist eine eigenständige öffentlich-rechtliche Körperschaft für die bayerischen Versorgungswerke, die ihrerseits der ministeriellen Aufsicht untersteht.

Im Vortrag wurde deutlich, dass ein Versorgungswerk kostengünstiger arbeitet als private Versicherungen. Die Kosten werden umso geringer, je mehr Mitglieder dem Versorgungswerk angehören. Die Renditemöglichkeiten erhöhen sich, wenn größere Vermögenswerte angelegt werden können.

Für die Variante 'Anschluss an das PVW' stellte Fr. Sieker die Details dieses bereits bestehenden Versorgungswerkes für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten in Niedersachsen vor, welches sie als Geschäftsführerin seit dem Jahr 2000 mit aufgebaut hat. Das PVW stand an diesem Abend damit auch als Modell für die konkrete Ausgestaltung eines möglichen Versorgungswerkes für PP und KJP in Bayern.
Viele Kolleginnen und Kollegen nahmen die Gelegenheit wahr, Informationen aus erster Hand zu erhalten Viele Kolleginnen und Kollegen nahmen die Gelegenheit wahr, Informationen aus erster Hand zu erhalten
Im PVW sind momentan aus Niedersachsen 750 Mitglieder organisiert. Bremen ist am 1. März 2004 per Staatsvertrag mit seinen Mitgliedern „dazugekommen'. Fr. Sieker berichtete, dass die Kammern von Rheinland-Pfalz, Hessen, Hamburg und Berlin bereits erklärt hätten, dass sie den Beitritt ihrer Mitglieder zum PVW ermöglichen wollen. Dazu sind noch verschiedene Rechtsvoraussetzungen zu schaffen. Das PVW hätte dann ca. 3.000 Mitglieder.

Mit Berichten über Details der Satzungen der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen (PKN) und des PVW wird dargestellt, wie das PVW in rechtlicher und wirtschaftlicher Verbindung zur PKN steht. Seit Dezember 2003 besitzt das PVW eine sog. Teilrechtsfähigkeit, womit die Vermögensmassen getrennt verwaltet werden. Eine echte Trennung der Einrichtungen als unterschiedliche Rechtsträger (sog. Vollrechtsfähigkeit) wie dies vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz als Voraussetzung für die Mitgliedschaft von unseren bayerischen Kammermitgliedern im PVW verlangt wird, sei aber derzeit nicht zu erreichen. Dazu müsste erst das Heilberufekammergesetz in Niedersachsen geändert werden.

Zu den Vorträgen der ExpertInnen hatten die Anwesenden an allen Veranstaltungsorten ausgiebig Gelegenheit zu Fragen an die Referenten und den Vorstand. Den Abschluss der Diskussionsrunde bildete jeweils zunächst die Frage an unsere Mitglieder, „ob' die Berufskammer die Gründung eines Versorgungswerkes jetzt auf den Weg bringen solle und dann „wie', d.h. in welcher Variante ggf. ein solches Versorgungswerk vorzugsweise zu gründen sei.

An allen Orten stimmten die KollegInnen beinahe einstimmig für die Gründung eines Versorgungswerkes.
Herr Baader, Chef-Mathematiker der Bayerischen Versorgungskammer, erklärt die Rentenformel Herr Baader, Chef-Mathematiker der Bayerischen Versorgungskammer, erklärt die Rentenformel
Die Mitgliederinformationsveranstaltungen fanden ihre Fortsetzung mit Vorträgen und Präsentationen zu weiteren aktuellen Entwicklungen.
Frau Siecker, Geschäftsführerin des PVW Frau Siecker, Geschäftsführerin des PVW

2. Psychoonkologie

Ellen Bruckmayer bzw. Heiner Vogel zeigten den Sachstand der Berufsordnung auf, die im Oktober der Delegiertenversammlung zur Abstimmung vorgelegt werden soll und informierten anschließend über die geplante Auftaktveranstaltung zur Fortbildung Psychoonkologie mit Schwerpunkt Brustkrebs.

3. Fortbildung

Die Fortbildungsrichtlinie die als Ziel Kompetenzerweiterung und persönliche Entwicklung hat und die Punktevergabe in den verschiedenen Kategorien wurden anschließend von Rainer Knappe bzw. Karin Tritt erläutert. Viele Fragen konnten dazu beantwortet werden.

Fortbildungsrichtlinie: Das Neueste zur Umsetzung

Die ersten Erfahrungen mit der Umsetzung der Fortbildungsrichtlinie in Bayern und anderswo sind gemacht – sowohl auf Seiten der Mitglieder wie auch in den Verwaltungen der Kammern. Nicht alle Erfahrungen sind wirklich positiv. Manche erfordern auch Anpassungen und Veränderungen (Prinzip „Akkomodation und Assimilation'): So wurden die Formulare inzwischen verbessert, hier danken wir den Mitgliedern für Rückmeldungen und auch für Rücksicht bzw. Verständnis, wenn’s mal nicht so klappt, wie gewünscht und wenn nicht alles reibungslos läuft. Auch wurden manche Probleme erst in der Umsetzung deutlich, auf die die Kammer durch Anpassung der Richtlinie bzw. ausführlichere Erläuterungen zu häufig auftauchenden Fragen (neudeutsch: frequently asked questions, oder FAQs).

Mit der KV Bayerns wird derzeit an der Abstimmung des Vorgehens zwischen KV und Kammer zur Umsetzung der Nachweispflicht der Fortbildung für die GKV-zugelassenen Kolleg/innen gearbeitet.

Wir bitten Sie ausdrücklich: Nutzen Sie unsere Hotline , wenn Sie Fragen haben, aber schauen Sie erst in die Homepage, laden Sie sich die neuesten Formulare herunter und prüfen Sie, ob Ihre Frage nicht vielleicht schon bei den FAQ’s dort beantwortet ist.
Kolleginnen und Kollegen aus Kempten und Umgebung bei der Abstimmung Kolleginnen und Kollegen aus Kempten und Umgebung bei der Abstimmung

Telefon-Hotline zu Fortbildungsfragen:

Tel. 0180-1515555 am Montag und Mittwoch von 10 - 12 Uhr, am Montag zusätzlich von 13 - 14 Uhr,
am Donnerstag von 8 - 10 Uhr und von 12 - 13 Uhr
Abstimmung in München Abstimmung in München

4. Elektronische Gesundheitskarte und Health Professional Card

Der jeweilige Schlussvortrag an den Abenden war der Bericht von Peter Lehndorfer bzw. Heiner Vogel zum aktuellen Stand der elektronischen Gesundheitskarte (PDC) und zur Health Professional Card (HPC). Am 1. Januar 2006 soll die PDC eingeführt werden und dann die heutige Versichertenkarte für die gesetzlich Versicherten ersetzen. Die PDC wird eine Ausweisfunktion (mit Lichtbild) sowie Erklärungs- Dokumentations- und Speicherfunktionen beinhalten. Die verschlüsselten Daten der Versicherten sollen auf einem externen Server gespeichert werden. Der „Schlüssel' zu den Daten auf der PDC wird die HPC sein, auf der differenzierte Berechtigungen für einen Zugriff gespeichert sein sollen. Die PsychotherapeutInnen werden voraussichtlich Inhaber der HPC sein. Die Leistungserbringer unterliegen weiterhin der Schweigepflicht. Die Versicherten können entscheiden, ob und welche Daten auf ihrer Gesundheitskarte aufgenommen werden und wer darauf zugreifen darf.

Zum Abschuss der Informationsveranstaltungen bestand stets noch Gelegenheit zur Diskussion, was alle Beteiligten gerne genutzt haben.
VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964