Psychotherapeutenkammer Bayern

BMGS beanstandet Beschluss des Bewertungsausschusses nicht - damit ist der Weg für die Honorarnachzahlungen frei

24. Dezember 2004 - Wie aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen verlautet, hat das Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (BMGS) seine Stellungnahme zum Beschluss des Bewertungsausschusses zur Festlegung der angemessenen Vergütung ausschließlich psychotherapeutisch tätiger Vertragsärzte und Psychotherapeuten noch vor Weihnachten abgegeben.

Dabei wird der Beschluss insgesamt nicht beanstandet, es werden jedoch bis zum 31.1.2005 Nachbesserungen in der Form gefordert, dass der 'Ostabschlag' zu entfernen sei. Der 'Ostabschlag' beinhaltete geringere Praxisunkosten für Psychotherapeuten in den neuen Bundesländern und somit schlechtere Punktwerte.

Ferner soll der Bewertungsausschuss nochmals prüfen, ob die Kostensätze bei den Vergleichsarztgruppen um die Kostenanteile (EBM-Kap. O und U) zu bereinigen sind. Dies entspricht dem Votum der maßgeblichen Vertreter der bayerischen Psychotherapeutenschaft und würde zu einer Erhöhung der Nachzahlung führen, falls der Bewertungsausschuss in diesem Sinne tätig würde.

Insgesamt dürfte somit einer raschen Auszahlung der Nachvergütung von bundesweit insgesamt ca. 500 Mio. EURO durch die KV ´en nichts mehr im Wege stehen.
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