Psychotherapeutenkammer Bayern

Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe

Die Bayerische Landeskammer der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten verfolgt aufmerksam die gegenwärtige Diskussion innerhalb der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Bundesstaatskommission), bei der von einigen Bundesländern die Forderung aufgestellt wurde, die Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe größtenteils in die alleinige Zuständigkeit der Länder zu geben. Bundeseinheitliche Bestimmungen sollen nur noch für einen eng begrenzten Bereich des Sozialgesetzbuches VIII (SGB VIII) gelten (§ 2 Abs. 3 Nr. 6-13 SGB VIII - Aufgaben betreffend Vormundschafts- und Kindschaftssachen). Ziel der aktuellen Forderung einiger Ministerpräsidenten ist es, dass die Bundesländer mehr „Gestaltungsrechte für die bessere Erfassung regionaler Bedürfnisse erhalten“. Die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder soll eine größere Orts- und Sachnähe in der Ausgestaltung der Kinder- und Jugendhilfe hergestellt werden. Zu befürchten ist dabei jedoch, dass Leistungen für BürgerInnen sich zukünftig, nach einer entsprechenden Verlagerung der Zuständigkeit, nicht mehr alleine an der Bedürftigkeit des einzelnen Antragstellers orientieren, sondern ebenfalls von der aktuellen finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune abhängen. Nach der derzeitigen Rechtslage ist die Kinder- und Jugendhilfe nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 Grundgesetz (GG) Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung, d.h. der Bund ist zuständig aufgrund der Erforderlichkeit einer bundesgesetzlichen Regelung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Bundesländern. Diese Vorgabe wird durch die Bayerische Psychotherapeutenkammer mit Nachdruck unterstützt. Die Gewährung von Leistungen für Kinder und Jugendliche darf nicht von den aktuellen örtlichen Prioritätensetzungen bestimmt werden. Kontinuierliche Hilfsangebote im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe und die Gleichwertigkeit der Bildungs- und Entwicklungschancen müssen unabhängig von regionalen Strukturproblemen sein.
Wir sehen vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit, zur Sicherung und Weiterentwicklung der hohen Qualität der Kinder- und Jugendhilfe, die Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich in der derzeitigen Form zu belassen und bitten die Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene, sich dafür einzusetzen. Wir schließen uns damit den bereits vorliegenden Stellungnahmen der Bundespsychotherapeutenkammer sowie von zahlreichen Sozialverbänden und Wohlfahrtsträgern an und bitten speziell die Bayerische Staatsregierung, sich im Interesse der nachwachsenden Generationen für einheitliche Kinder- und Jugendhilferegelungen in ganz Deutschland einzusetzen.
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