Psychotherapeutenkammer Bayern

Stellungnahme des Ausschusses für psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen der PTK Bayern zur Krippenerziehung von unter Dreijährigen

01. August 2013 - Ab dem 1. August 2013 besteht für jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr ein Rechtsanspruch auf einen Tagesbetreuungsplatz. Der quantitative Ausbau von Betreuungsplätzen für unter Dreijährige erfolgte rasant und ist ein wichtiger Schritt. Aus Sicht der Psychotherapeutenschaft ist nun die Qualität der Kleinkinderbetreuung in Krippen oder bei Tagesmüttern zu erhöhen. Denn sie ist – wie in der familiären Erziehung auch – von großer Bedeutung für die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder. Die neuen Betreuungsmöglichkeiten waren Anlass für den Ausschuss für psychotherapeutische Versorgung von Kindern und Jugendlichen der Psychotherapeutenkammer Bayern, sich mit den wichtigsten aktuellen Forschungsergebnissen zu diesem Thema zu beschäftigen.

Die Stellungnahme des KJP-Ausschusses der PTK Bayern haben wir im Bereich 'Stellungnahmen' unserer Website zum Download bereitgestellt. Bitte klicken Sie hier.

 

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