Psychotherapeutenkammer Bayern

Vizepräsident Waldvogel erläutert Amtschef des Justizministeriums Gutachterrichtlinie Forensik und psychotherapeutische Behandlung von Straftäter/innen

08. Oktober 2014 - Am 16. September 2014 fand ein Gespräch zwischen Mitgliedern des Präsidiums des Verbandes Freier Berufe in Bayern (VFB) und Prof. Dr. Frank Arloth, Amtschef und Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, statt. Kammervizepräsident Dr. Bruno Waldvogel stellte Arloth und weiteren Vertreter/innen des Justizministeriums die Gutachterrichtlinie Forensik vor und informierte über wesentliche Eckpunkte in der psychotherapeutischen Behandlung von Straftäter/innen.

Waldvogel ging im Rahmen des Gesprächs auf die Gutachterrichtlinie Forensik der PTK Bayern ein, die seit Juli 2012 Kammermitglieder, die ihre Fachkenntnisse gemäß der Fortbildungsrichtlinie zur gutachterlichen Tätigkeit im Bereich der Forensik für Psychologische Psychotherapeut/innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/innen nachgewiesen haben, als Sachverständige für mehrere Rechtsgebiete anerkennt. Mit Hilfe der Richtlinie und den darin vorgeschriebenen Fortbildungsmodulen könnten Sachkenntnisse erworben werden, die zur Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit als forensischer Gutachter befähigen. Waldvogel hob die von der Kammer geführte Sachverständigenliste hervor, in der die Mitglieder, die ihre Fachkenntnisse gemäß der Richtlinie nachgewiesen haben, aufgeführt sind. Prof. Arloth betonte, wie wichtig es sei, qualifizierte Gutachter/innen für verschiedene Rechtsgebiete zu haben. Er wolle die Liste den Gerichten, Behörden, Sachverständigen und Institutionen zur Verfügung stellen.

Mitglieder des VFB-Präsidiums zu Gast im Justizministerium (v. l.): Dr. Bruno Waldvogel, VFB, Vizepräsident PTK Bayern, Dr. Fritz Kempter, Präsident des VFB, Prof. Dr. Frank Arloth, Amtschef und Ministerialdirektor im Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Julia Maßmann, Geschäftsführerin des VFB sowie Andreas Zwerger, leitender Ministerialrat und stellvertretender Abteilungsleiter Strafrecht im Justizministerium. (Foto: VFB)

In Bezug auf die psychotherapeutische Behandlung von Straftäter/innen räumte Waldvogel ein, dass diese im ambulanten Bereich noch immer zurückhaltend von den Kammermitgliedern gesehen werde. Jedoch nehme die Bereitschaft, psychisch kranke Straftäter/innen zu behandeln, in der bayerischen Psychotherapeutenschaft stetig zu. Das liege auch an den Fortbildungsveranstaltungen, die von der Kammer regelmäßig angeboten würden. Waldvogel verwies auf eine Vereinbarung zwischen dem Justizministerium Niedersachsen und der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, die eine Behandlung von Straftäter/innen außerhalb der Kassenzulassung ermögliche und die gut angenommen werde. Er regte an, sich daran zu orientieren.

Darüber hinaus nutzte Waldvogel die Möglichkeit, auch auf die Stellungnahme der PTK Bayern zum Gesetzentwurf des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes (BayMRVG) hinzuweisen. Er kritisierte, dass die Berufsgruppe der Psychotherapeut/innen im Gesetzentwurf keine Berücksichtigung gefunden habe.

Die weiteren Themen des Gesprächs, die Dr. Fritz Kempter, Präsident des VFB, auf der Agenda hatte, waren die Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung in Bayern auch für die Heilberufe, der Einbezug der IT-Mitarbeiter/innen in den Wirkungsbereich des § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) sowie die Einrichtung von bayerischen Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen.

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