In Bezug auf die psychotherapeutische Behandlung von Straftäter/innen räumte Waldvogel ein, dass diese im ambulanten Bereich noch immer zurückhaltend von den Kammermitgliedern gesehen werde. Jedoch nehme die Bereitschaft, psychisch kranke Straftäter/innen zu behandeln, in der bayerischen Psychotherapeutenschaft stetig zu. Das liege auch an den Fortbildungsveranstaltungen, die von der Kammer regelmäßig angeboten würden. Waldvogel verwies auf eine Vereinbarung zwischen dem Justizministerium Niedersachsen und der Psychotherapeutenkammer Niedersachsen, die eine Behandlung von Straftäter/innen außerhalb der Kassenzulassung ermögliche und die gut angenommen werde. Er regte an, sich daran zu orientieren.
Darüber hinaus nutzte Waldvogel die Möglichkeit, auch auf die Stellungnahme der PTK Bayern zum Gesetzentwurf des Bayerischen Maßregelvollzugsgesetzes (BayMRVG) hinzuweisen. Er kritisierte, dass die Berufsgruppe der Psychotherapeut/innen im Gesetzentwurf keine Berücksichtigung gefunden habe.
Die weiteren Themen des Gesprächs, die Dr. Fritz Kempter, Präsident des VFB, auf der Agenda hatte, waren die Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung in Bayern auch für die Heilberufe, der Einbezug der IT-Mitarbeiter/innen in den Wirkungsbereich des § 203 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) sowie die Einrichtung von bayerischen Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen.