Psychotherapeutenkammer Bayern

Psychotherapeutische Versorgung und Honorare vollkommen unzureichend: PTK Bayern fordert Unterstützung und gesetzliche Regelungen

18. September 2012 - Die bayerischen Psychotherapeut/innen sind verärgert und fühlen sich von der Gesundheitspolitik im Stich gelassen: Nicht nur die bisher unerfüllte Forderung nach einer dringend verbesserten Bedarfsplanung sorgt für Unmut, sondern auch die vom Erweiterten Bewertungsausschuss am 30.8.2012 beschlossene und völlig unzureichende Erhöhung des Orientierungspunktwertes um nur 0,9 Prozent. Die PTK Bayern ist in Sorge, dass mit einer Handlungslähmung der Entscheidungsträger gerade in Bezug auf die psychotherapeutische Versorgung psychisch kranker Menschen das Gesundheitssystem nachhaltig beschädigt wird und zukunftsorientierte Weichenstellungen unterlassen werden. Die Kammer hat daher am 18.9.2012 bei allen Mitgliedern des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages und bei den bayerischen Abgeordneten im Deutschen Bundestag um Unterstützung gebeten.

Psychotherapeut/innen sind seit der Integration in die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) 1999 zwar die zahlenmäßig stärkste Fachgruppe innerhalb des Facharztsektors, werden aber auf der anderen Seite mit Abstand am schlechtesten bezahlt. Nach der Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) macht das monatliche Nettoeinkommen der Psychotherapeut/innen bei annähernd gleicher Arbeitszeit nur in etwa die Hälfte des durchschnittlichen Einkommens eines Arztes aus.
 
Die letzte, sehr geringe Honoraranhebung für Psychotherapeut/innen erfolgte 2009. Eine jetzt beschlossene Erhöhung des Orientierungspunktwertes um 0,9 Prozent ab 2013 würde eine Erhöhung des Honorars um 73 Cent je antragspflichtige Sitzung Psychotherapie bedeuten und läge damit weit unterhalb der Inflation der letzten drei Jahre. Dieses Angebot käme insofern einer realen Honorarabsenkung um ca. 6 Prozent gleich.
 
Auch auf bayerischer Ebene ist ein Ausgleich der Honorarsituation nicht zu erwarten – im Gegenteil. Sollte es bei einem gemeinsamen „Vergütungstopf“ von Fachärzt/innen und Psychotherapeut/innen bleiben, besteht ein erheblicher Druck, dass mögliche Mengensteigerungen im regionalen Honorarverteilungsmaßstab systematisch zu Abzügen bei den Psychotherapeut/innen führen. Es ist also abzusehen, dass die Vergütung für Psychotherapeut/innen in Zukunft im Vergleich zu den anderen ärztlichen Fachgruppen noch weiter abfallen wird.
 
Die PTK Bayern wertet das als eine Geringschätzung der Psychotherapie.
 
Obwohl psychische Erkrankungen permanent an Bedeutung zunehmen – mit großem individuellem Leid und enormen wirtschaftlichem und gesamtgesellschaftlichem Folgeschäden – zeigt sich diese Geringschätzung auch in der derzeit verfehlten Bedarfsplanung. Viele Patient/innen müssen nach wie vor viel zu lange auf den Beginn einer Psychotherapie warten, in Bayern im Durchschnitt 16 Wochen.
 
Sowohl die aktuell gesetzlich vorgesehenen Regelungen zur Bedarfsplanungsrichtlinie als auch die von den Krankenkassen in den G-BA eingebrachten Änderungsvorschläge würden die schlechte Versorgungslage sogar noch deutlich verschlimmern: Denn wenn es bei den aktuell gültigen Verhältniszahlen bliebe, wäre in Bayern mehr als ein Drittel (1.213 von insgesamt 3.339) der Psychotherapeutensitze vom Abbau bedroht, 386 in den ländlichen Regionen Bayerns.
 
Es bestehen keine Erkenntnisdefizite, sondern Entscheidungsdefizite sowohl bei der Anpassung der Bedarfsplanungsrichtlinie als auch zur Finanzierung der psychotherapeutischen Leistungen!
 
Die PTK Bayern fordert daher:
  • Eine klare politische Vorgabe für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), um über die Bedarfsplanung sachgerecht entscheiden zu können.
  • Präzisere gesetzlich verankerte Honorarbestimmungen und Herausnahme der Psychotherapie aus der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung und Vorgabe einer extrabudgetären Finanzierung.
Das komplette Schreiben an die Bundestagsabgeordneten finden Sie als pdf-Dokument in der unteren Downloadliste.
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Schreiben an die Bundestagsabgeordneten vom 18.9.2012 205 KB
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