Psychotherapeutenkammer Bayern

Ambulante psychotherapeutische Versorgung traumatisierter Soldat/innen verbessert – jetzt auch Behandlung durch Psychotherapeut/innen in Privatpraxen vertraglich geregelt

23. September 2013 - Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) hat Anfang September 2013 mit dem Bundesverteidigungsministerium (BMVg) eine schriftliche Vereinbarung getroffen, nach der auch Psychotherapeut/innen in Privatpraxen regelhaft psychisch kranke Soldat/innen behandeln können. Angesichts der nach wie vor viel zu langen Wartezeiten auf einen Behandlungsplatz im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung ist es ein großer Fortschritt, dass psychisch kranke Soldat/innen dadurch jetzt schneller einen Psychotherapieplatz finden können.

In den letzten Monaten hat der politische und öffentliche Druck auf das Verteidigungsministerium zugenommen. So hat Anfang Juni die BPtK eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der der Bundeswehr eine Blockadehaltung gegenüber einer schnelleren Behandlung traumatisierter Soldat/innen vorgeworfen wurde. Bitte lesen Sie hierzu unsere Homepagemeldung vom 7. Juni 2013. In der Süddeutschen Zeitung ist am 17. Juni 2013 ein Interview mit Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop erschienen, in dem er sein Unverständnis über die zähe Verhandlungshaltung der Bundeswehr klar zum Ausdruck brachte. Der Vertrag war überfällig. Die neue Vereinbarung wird die bis dato angespannte Situation in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von psychisch kranken Soldat/innen ab sofort verbessern.

Die Behandlung in Privatpraxen wird in Höhe des 2,0-fachen Satzes der Gebührenordnung (GOÄ/GOP) vergütet. Das entspricht in etwa der Vergütung in der gesetzlichen Krankenkasse. Vertragspsychotherapeut/innen können traumatisierte Soldat/innen unabhängig von dieser neuen Vereinbarung auf Basis des bereits zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem BMVg geschlossenen Vertrags behandeln. Die psychotherapeutische Versorgung über zugelassene Psychotherapeut/innen wird wie bei gesetzlich Versicherten nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) vergütet.

Weitere Informationen finden Sie auch in der Homepagemeldung der BPtK. Hier sind auch die genauen Regelungen der neuen Vereinbarungen für die Behandlung von Soldat/innen in Privatpraxen zum Herunterladen hinterlegt.

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