Psychotherapeutenkammer Bayern

Berufsaufsicht

Die gesetzlichen Regelungen über die Berufsaufsicht durch die PTK Bayern finden sich in den Art. 37 ff. des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG). Die Kammer wird im Rahmen eines berufsaufsichtlichen Verfahrens tätig, falls sich Anhaltspunkte für ein möglicherweise standeswidriges Verhalten von einzelnen Berufsangehörigen ergeben.

Wir gehen dabei insbesondere auch Hinweisen von Patienten nach. Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr behandelnder Psychotherapeut durch sein Verhalten möglicherweise gegen Berufspflichten verstoßen haben könnte, so haben Sie die Möglichkeit, uns dies mitzuteilen.

Das Heilberufe-Kammergesetz sieht zudem die Möglichkeit einer Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern untereinander sowie bei Streitigkeiten zwischen einem Psychotherapeuten und einem Patienten vor. Voraussetzung für eine solche Schlichtung ist, dass beide Seiten mit dem Tätigwerden der Kammer einverstanden sind.

Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen schriftlich an folgende Adresse:

PTK Bayern
Berufsaufsicht
Postfach 151506
80049 München

Inhaltlich genügt für die Mitteilung eines möglichen Verstoßes gegen Berufspflichten die kurze Darstellung des Vorwurfs. Bitte nennen Sie dabei auch den Namen des behandelnden Psychotherapeuten, denn wir müssen diesen aus rechtlichen Gründen zu Ihren Vorwürfen anhören.

Sollten Sie einen Vermittlungsversuch wünschen, so teilen Sie uns dies bitte ebenfalls mit.

Für weitere Informationen können Sie sich vorab – zunächst auch ohne Nennung Ihres Namens – unter der Rufnummer 089 / 51 55 55 – 14  an uns wenden.

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