Wer bezahlt eine Psychotherapie?
Wenn sie gesetzlich krankenversichert sind, und eine Psychotherapie erforderlich ist, werden die Kosten auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Der behandelnde Psychologische Psychotherapeut (PP) oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut (KJP) rechnet direkt mit ihrer Krankenkasse ab. Der/die Psychotherapeut/in muss eine Zulassung als Vertragspsychotherapeut haben, damit die Abrechnung möglich ist.
Wenn Sie privat krankenversichert sind, hängt es von ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag ab, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen bezahlt werden. Dies ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. So kommt es bespielsweise vor, dass nur ein Teil des Honorars pro Sitzung erstattet werden, dass ihre Kasse grundsätzlich nur 30 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr bezahlt oder dass die Kosten vollständig übernommen werden. Erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse nach den Möglichkeiten und Bedingungen. Der PP oder KJP stellt Ihnen eine Privatrechnung, die Sie bei Ihrer Kasse einreichen und sich erstatten lassen können. Alle privaten Krankenversicherungen setzen eine Approbation, manche auch einen Arztregistereintrag Ihres Psychotherapeuten/in voraus.
Die Beihilfestelle erstattet bei Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung nach Antrag Ihres Psychotherapeuten einen Teil der Kosten, der Rest wird nach Antrag von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Sie erhalten eine Privatrechnung Ihres PP oder KJP, die Sie bei der Beihilfestelle und danach bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und erstatten lassen können. Der behandelnde Psychotherapeut braucht eine Approbation sowie eine/n Arztregistereintrag oder Kassenzulassung.
Es besteht auch die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu bezahlen. Fragen Sie bei Ihrem Psychotherapeuten nach dem Honorar, vereinbaren Sie es am besten schriftlich zu Beginn der Behandlung. Hierbei ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) anzuwenden.