Psychotherapeutenkammer Bayern

Kürzungen und geplante Neuregelungen in der Psychotherapie – 3. Mitglieder-Infoveranstaltung am 03.11.2026

Meldung vom 05.11.2026

Das Interesse war enorm: Am 3. November 2026 folgten über 1.700 Teilnehmer*innen der Einladung des Vorstandes der PTK Bayern zu einer Online-Veranstaltung. Im Fokus standen erneut das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) und die am 15. Oktober 2026 im Bundestag dazu beschlossenen Anpassungen. 

Überblick auf die gesetzlichen Neuregelungen und die Konsequenzen für den Berufsstand

Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop berichtete zu Beginn der Veranstaltung von dem intensiven Einsatz insbesondere der Bundespsychotherapeutenkammer und der PTK Bayern für eine Korrektur der ursprünglich mit dem GKV-BStabG beschlossenen Kürzungen – in einem sehr schwierigen und von allgemeinen Sparzwängen geprägten politischen Umfeld. Daran anschließend gaben er und Vizepräsidentin Nicole Nagel einen Überblick über die Regelungen des GKV-BStabG und welche Änderungen dabei doch noch erreicht werden konnten. Sie erläuterten die Rückführung der psychotherapeutischen Leistungen in die Budgetierung und weitere Belastungen, darunter die Streichung der Kurzzeittherapie-Zuschläge und der Angemessenheitsprüfung. Mit Blick auf die psychosomatischen und psychiatrischen Kliniken verwiesen sie auf die gravierend nachteiligen Folgen der neuen gesetzlichen Regelungen. In Bezug auf die dann doch noch erreichten Änderungen auf Basis des umgesetzten Entschließungsantrags der Regierungsfraktionen erläuterten sie die Entlastungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sowie für die Behandlung bestimmter schwer erkrankter und dringlicher Patient*innen durch deren Stellung als extrabudgetäre Leistungen. Sie betonten die dennoch langfristig schwierige Perspektive, die durch die Budgetierung für die psychotherapeutische Versorgung –trotz der teilweisen Entlastungen – entstanden ist.

Ausblick auf die weiteren Entwicklungen

Herr Dr. Melcop und Frau Nagel machten deutlich, dass die Ausgestaltung der konkreten Begrenzungsregelungen im Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns von deren Vertreterversammlung noch beschlossen wird. Im zweiten Teil der Veranstaltung war Zeit für Fragen und Rückmeldungen der Mitglieder, die vor allem die erwarteten Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelungen beleuchteten. Der Vorstand betonte, sich weiterhin für die Rücknahme aller Kürzungen einzusetzen und bedankte sich bei den Teilnehmer*innen.

Der Vorstand der PTK Bayern informierte über die aktuellen berufspolitischen Entwicklungen und beantwortete die Fragen der Teilnehmer*innen (Foto: PTK Bayern)
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