Psychotherapeutenkammer Bayern

Glücksspielstaatsvertrag unterzeichnet - Schleswig-Holstein schert aus

20. Dezember 2011 - Am 15.12.2011 haben die Ministerpräsidenten von 15 Bundesländern den neuen Glücksspielstaatsvertrag (Erster Glücksspieländerungsstaatsvertrag – Erster GlüÄndStV) unterzeichnet. Schleswig-Holstein zog nicht mit. Der Vertrag sieht Lizenzen für 20 private Sportwettenanbieter für einen Zeitraum von zunächst sieben Jahren vor, die ihre Geschäfte online anbieten können. Jeder Wetteinsatz wird mit 5 % versteuert. Die Anbieter müssen dem Staat garantieren, dass ihre Kunden nicht mehr als 1.000 Euro im Monat verwetten können. Verboten sind nach wie vor Casino-Glücksspiele und Online-Poker. Am Lottomonopol halten die Ministerpräsidenten fest. Der Vertrag soll nach dem Willen aller 15 Bundesländer erst dann den Parlamenten zur Ratifizierung vorgelegt werden, wenn die EU-Kommission keine rechtlichen Bedenken anmeldet.

„Die Bundesländer sind der Vorgabe der EU von 20 plus X Lizenzen für private Sportwettenanbieter gefolgt“, stellt Kammerpräsident Dr. Nikolaus Melcop fest. „Der nun weiter geöffnete Markt wird die Suchtgefahren weiter verstärken und nicht reduzieren.“

Schleswig Holstein hat im September 2011 ein eigenes, noch deutlich liberaleres Gesetz beschlossen, das zum 1.1.2012 in Kraft tritt. Das Kieler Gesetz sieht unter anderem keine Begrenzung bei den Lizenzen für Sportwettenanbieter vor und lässt weitreichendere Werbung beim Lotto zu. Rund 40 Sportwettenanbieter wollen sich in Schleswig-Holstein niederlassen. Lizenzen will das nördlichste Bundesland jedoch erst ab 1.3.2012 vergeben. Online-Glücksspiele wie Poker sind erlaubt. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) prüft unterdessen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Ausschluss Schleswig-Holsteins. Ein eigenes, kleines Lotto wäre für das Land aufgrund sinkender Erlöse der Nordwest Lotto GmbH wenig attraktiv. Mehrere Oppositionspolitiker warnen unabhängig davon von einem „Las Vegas des Nordens“.

Zahl der Spielhallen soll begrenzt werden

Der 1. GlüÄndStV sieht auf der anderen Seite Auflagen für die Betreiber von Spielhallen vor. So ist u. a. zwischen Spielhallen ein Mindestabstand einzuhalten, Mehrfachkonzessionen sind verboten. Die Ausgestaltung dieser Regeln obliegt den Bundesländern. Diese können zudem die Anzahl der in einer Gemeinde zu erteilenden Erlaubnisse für Spielhallen begrenzen. Die Länder haben darüber hinaus für Spielhallen Sperrzeiten festzusetzen, die drei Stunden nicht unterschreiten dürfen. Die Länder sind frei, über die Mindestsperrzeit von drei Stunden hinauszugehen.

Mit diesen Vorgaben soll „auf Landesebene eine deutliche Verbesserung bei den notwendigen Regulierungen der Spielhallen erreicht werden, um deren Zahl zu begrenzen und den Spiel- und Jugendschutz zu gewährleisten. Die gleichen Erwägungen gelten für Gaststätten sowie Wettannahmestellen der Buchmacher, soweit sie Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten bereithalten“, heißt es in den Erläuterungen zum 1. GlüÄndStv. Des Weiteren sollen in einer Spielhalle maximal zwölf Geld- oder Warenspielgeräte zugelassen werden.

„Strengere Regulierungen für das gewerbliche Automatenspiel zum Schutz vor Spielsucht sind dringend erforderlich. Expertenschätzungen zufolge werden 56 Prozent der Umsätze in Spielhallen durch Spielsüchtige getätigt, da Spielautomaten ein besonders hohes Suchtpotential haben“, betont Melcop. „ Wir fordern in erster Linie den Freistaat Bayern auf, endlich eine entsprechende Regulierung auf den Weg zu bringen. Die derzeitigen Regeln reichen bei Weitem nicht aus, um der rasant wachsenden Zahl der Spielhallen in Bayern Einhalt zu gebieten. Darüber hinaus ist auch eine deutliche Verschärfung der Spieleverordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium erforderlich, damit auch das Suchtpotential der einzelnen Automaten reduziert wird.“

Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Homepagemeldungen vom 23.9.2010, 8.4.2011, 25.5.2011 und 4.11.2011 sowie unsere Pressemitteilung vom 11.4.2011.

Der derzeitige Glücksspielstaatsvertrag trat am 1.1.2008 in Kraft und läuft Ende 2011 aus. Der Europäische Gerichtshof hatte das staatliche Monopol auf Glücksspiele und Sportwetten im September 2010 für unzulässig erklärt. Deutschland unterlaufe das Ziel der Suchtbekämpfung durch zu viel Werbung für Glücksspiele, entschied der EuGH.

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