Psychotherapeutenkammer Bayern

Anhörung zum Glücksspielstaatsvertrag: Psychotherapeuten äußern sich

25. Mai 2011 - In Magdeburg findet heute, 25. Mai, die nicht-öffentliche Anhörung zum geplanten Glücksspielstaatsvertrag statt. Dr. Nikolaus Melcop, Präsident der PTK Bayern, trägt dort den Standpunkt der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der maßgeblich von der PTK Bayern mit vorbereitet wurde, vor.Bitte lesen Sie auch unsere Homepagemeldung vom 8. April 2011.

In der Stellungnahme der BPtK wird zur Vermeidung zusätzlicher erheblicher Suchtgefahren u. a. gefordert, dass keine Werbung für Glücksspiele erlaubt wird, das Verbot von Glücksspielen im Internet komplett bestehen bleibt und keine Lizenzen an nicht-staatliche Anbieter vergeben werden. Weiterhin werden die Sperrung illegaler Angebote im Internet unterstützt und die starke Einschränkung von Spielhallen in Städten und Gemeinde gefordert.

Die Stellungnahme der BPtK steht in der unteren Liste zum Downloaden bereit. Bitte beachten Sie auch die Pressemitteilung der BPtK.

Bitte lesen Sie auch unsere Homepagemeldung vom 23. September 2010, in der die PTK Bayern nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum deutschen Glücksspielstaatsvertrag konsequente Prävention von Suchtgefahren durch Glücksspiel forderte.

Ziele des bestehenden Staatsvertrages sind: 

  1. Das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
  2. das Glücksspielangebot zu begrenzen und den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken, insbesondere ein Ausweichen auf nicht erlaubte Glücksspiele zu verhindern,
  3. den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
  4. sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt und die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden. 

Diese Ziele sollen grundsätzlich weiter verfolgt werden mit der geplanten Neuauflage. 

Zur Anhörung in Magdeburg sind 51 Teilnehmer geladen. 42 vertreten unterschiedliche Unternehmen und Einrichtungen mit wirtschaftlichen Gewinnabsichten im Glücksspielbereich. Sechs Geladene sind Spezialisten aus dem Bereich der Suchtprävention und -behandlung.

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