Psychotherapeutenkammer Bayern

Bayerisches Gesundheitsministerium stellt klar: Psychotherapeut*innen dürfen während der Ausgangsbeschränkungen uneingeschränkt tätig sein

Meldung vom 09.04.2020

 

In der ursprünglichen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu den vorläufigen Ausgangsbeschränkungen in Bayern anlässlich der Corona-Pandemie wurden Psychotherapeut*innen unzutreffenderweise zu den „Angehörigen helfender Berufe“ zugeordnet (siehe unsere Homepagemeldung vom 20.03.2020).

Das bayerische Gesundheitsministerium hat nun klargestellt, dass Psychotherapeut*innen einen eigenständigen Heilberuf ausüben und dementsprechend berufs- und sozialrechtlich Ärzt*innen gleichgestellt sind. Behandlungen von psychologischen Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichepsychotherapeut*innen fallen daher unter die „medizinischen Versorgungsleistungen“, für die jede/r Bürger*in das Haus verlassen darf. Psychotherapeut*innen dürfen uneingeschränkt tätig sein. Dennoch gilt, dass Psychotherapeut*innen abwägen sollen, inwieweit eine Behandlung in der aktuellen Situation in der Praxis zu erfolgen hat oder ggfls. ein Ausweichen auf Video- oder Telefonbehandlung möglich ist.

Die PTK Bayern begrüßt die von ihr geforderte Richtigstellung der rechtlichen Zuordnung der Psychotherapeut*innen und hofft, dass die entstandenen Verunsicherungen damit nun beseitigt sind.

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