Psychotherapeutenkammer Bayern

Gemeinsame Pressemitteilung der bayerischen Heilberufekammern: Heilberufliche Selbstverwaltung bewährt sich seit 90 Jahren und hat Zukunft. Am 1. Juli 1927 trat das Gesetz über die Berufsvertretung der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Tierärzte (Ärztegesetz) in Kraft.

28. Juni 2017 - Bereits seit 90 Jahren hat sich die heilberufliche Selbstverwaltung in Bayern als wesentlicher Mitgestalter eines leistungs- und funktionsfähigen Gesundheitssystems und Veterinärwesens bewährt. Die Heilberufekammern treten als Interessenvertretung der Mitglieder ihres Berufsstandes auf, setzen sich für eine stetige Verbesserung der Versorgung sowie der Prävention im Gesundheitswesen ein und achten auf die Einhaltung der jeweiligen Berufsordnung. Durch die Wahrnehmung dieser vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben stellen sie eine hohe Qualität bei der Berufsausübung sicher, auf die sich die Patienten verlassen können.

Die komplette Pressemitteilung - als Artikel oder als Download verfügbar - finden Sie im Pressecenter. Sie können auch dem Link ‚zur Pressemeldung‘ folgen.

VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964