Psychotherapeutenkammer Bayern

Vorstand beschließt Richtlinien und Gegenstandskataloge für die Weiterbildung der Psychotherapeut*innen Bayerns

Meldung vom 1.12.2022

 

Der Vorstand der PTK Bayern hat einen weiteren Schritt im Rahmen der Umsetzung der Weiterbildung der Psychotherapeut*innen Bayerns vollzogen. Im Anschluss an die 42. Delegiertenversammlung am 29. November 2022 wurde der Beschluss bzgl. der folgenden Richtlinien und Kriterienkataloge gefasst:

  • Richtlinie und Kriterienkatalog über die Befugnis zur Weiterbildung von Psychotherapeut*innen
  • Richtlinie und Kriterienkatalog über die Zulassung von Weiterbildungsstätten
  • Logbuch als Richtlinie zum Zweck der Dokumentation der Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeut*innen Bayerns
  • Gegenstandskatalog für das Gebiet „Psychotherapie für Erwachsene“
  • Gegenstandskatalog für das Gebiet „Psychotherapie für Kinder und Jugendliche“
  • Verfahrensbezogenen Kompetenzen für das Logbuch der Psychotherapeut*innen

Die Unterlagen können Sie über unsere Internetseite „Weiterbildung Psychotherapeut*innen“ aufrufen.

Die Richtlinien werden gemeinsam mit der Weiterbildungsordnung für die Psychotherapeut*innen Bayerns am 01. Januar 2023 in Kraft treten.

Darüber hinaus möchten wir Sie darüber informieren, dass die Antragsformulare für die Zulassung einer Weiterbildungsstätte, der Erteilung einer Befugnis und der Genehmigung einer Hinzuziehung von Supervisor*innen und Selbsterfahrungsleiter*innen zeitnah veröffentlicht werden. Hierüber werden wir Sie gesondert informieren.

 

VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964