Psychotherapeutenkammer Bayern

Eigene Website: neue Infos für Kammermitglieder

05. August 2009 - Immer wieder werden wir gefragt, welche Informationen auf der privaten Website einer/eines Psychotherapeut/in/en veröffentlicht werden dürfen und welche Angaben vor dem Hintergrund rechtlicher Vorgaben tunlichst zu vermeiden sind.

Hierfür haben wir im geschlossenen Mitgliederbereich das Dokument 'Allgemeine Informationspflichten nach § 5 Telemediengesetz' aktualisiert und zusätzlich dort weitere wertvolle Hinweise und Tipps für die Kammermitglieder zusammengestellt.
VOILA_REP_ID=C12576B1:002BE964