Online-Info-Veranstaltung: Kooperationsmöglichkeiten für Einrichtungen und Psychotherapeut*innen zur Versorgung vulnerabler Gruppen
im Februar 2025 hat der Bundesrat einer Änderung der Ärzte-Zulassungsverordnung (Ärzte-ZV) zugestimmt, die die Versorgung besonders vulnerabler Patient*innengruppen nachhaltig verbessern kann. Dies betrifft Personen, die aufgrund intellektueller Beeinträchtigungen, Suchterkrankungen oder erheblich eingeschränkten Funktionsniveaus sozial benachteiligt sind. Psychotherapeut*innen können durch Kooperation mit auf diese Personen spezialisierten Einrichtungen eine Ermächtigung für die ambulante psychotherapeutische Versorgung erhalten und die Behandlungen über die gesetzliche Krankenversicherung abrechnen.
Wir begrüßen diese Entwicklung und möchten gerne dazu beitragen, dass diese Möglichkeit unter unseren Mitgliedern und den spezialisierten Einrichtungen bekannt ist und genutzt wird. Deshalb wollen wir Sie mit einer Veranstaltung über die Bedingungen für die Kooperation und Ermächtigung informieren und Ihre Fragen und Ideen aufgreifen.
Wir laden Sie daher herzlich zu unserer Online-Info-Veranstaltung ein, am
09. Juli 2026
von 16:00 bis 18:30 Uhr.
Sie können sich über folgenden Link zur Veranstaltung registrieren:
https://eu01web.zoom.us/meeting/register/8tVrFsC6RKWrM4GpDNugVQ
Weitere Details zur Veranstaltung können Sie dem untenstehenden Programm entnehmen.
Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns statt. Neben grundlegenden Informationen zur neuen Ermächtigung wird es in der Veranstaltung die Möglichkeit geben, sich auszutauschen und konkrete Fragen zu stellen.
Zur besseren Planung können Sie uns auch vorab Fragen für das Treffen zukommen lassen über die Mailadresse: m.leskovar@ptk-bayern.de.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und den Austausch mit Ihnen.
Unterlagen, wie z.B. das Programm der Veranstaltung, finden Sie hier: